Allgemeine Bedingungen für die Miete von Kunstgegenständen aus dem

Kunstverleih Treptow-Köpenick (Artothek) des Bezirksamtes

Treptow-Köpenick von Berlin / Amt für Weiterbildung und Kultur / Fachbereich Kultur und Museum


1. Allgemeines

Jeder ist im Rahmen dieser Bedingungen berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage aus dem kommunalen Kunstverleih Treptow-Köpenick (im weiteren Kunstverleih) originale Kunstgegenstände (Bilder, Objekte u. ä.) zu mieten.

Der Zweck der Vermietung ist es, den Zugang zur bildenden Kunst zu vermitteln und zu verbessern, den Wunsch zum Erwerb von Kunstwerken beratend zu fördern und hierdurch gleichzeitig die zeitgenössischen Künstler zu unterstützen.

Der Bestand des Kunstverleihs, als Teilbestand des Kunstbesitzes des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, kann nicht getauscht oder verkauft werden.

2. Anmeldung

Der Mieter/in meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder ggf. der polizeilichen Anmeldung im Kunstverleih an. Er muss seinen Hauptwohnsitz im Land Berlin und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Vereinbarung eines Mietverhältnisses liegt im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter kann die Anzahl der Vermietungen beschränken. Mieter, die gegen die allgemeinen Bedingungen verstoßen oder ihre Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht einhalten, können von der weiteren Benutzung des Kunstverleihs ausgeschlossen werden.

Der Mieter/in erkennt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag diese Bedingungen als für das Mietverhältnis verbindlich an.

3. Nutzung

Die Mietzeit beträgt 3 Monate. Sie kann um weitere 3 Monate verlängert werden, wenn kein anderer Interessent vorhanden ist. Pro ausgeliehenes Kunstwerk wird vorab eine Mietgebühr je nach Größe und Wert des Kunstwerkes von 1,00 bis 5,00 Euro (Reproduktionen sind für Mieter/in ab16 Jahre mit gültigen Bibliotheksausweis kostenfrei) für 3 Monate Mietdauer erhoben. Rentner, Arbeitslose, Studenten, Schwerbeschädigte zahlen die Hälfte pro ausgeliehenes Kunstwerk. Bei Verlängerung ist der gleiche Betrag pro Werk wie für die ersten 3 Monate fällig. Die Gesamtmietdauer pro Werk darf demnach nicht länger als 6 Monate sein. Der ausgeliehen Kunstgegenstand muss fristgemäß zurückgebracht werden. Eine Neuanmietung ist möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Jeder Mieter/in kann maximal vier Kunstwerke gleichzeitig mieten.

Die gemieteten Kunstgegenstände dürfen nur in der Wohnung des Mieters aufbewahrt werden, die in dem Mietvertrag als Anschrift des Mieters angegeben ist. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Die Werke sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Tritt eine Firma oder ein Gewerbetreibender als Mieter/in in Erscheinung, um Werke für Geschäftsräume auszuleihen, so muss dies durch den Geschäftsführer oder den Gewerbetreibenden persönlich erfolgen. Sitz der Firma bzw. Ort des Gewerberaumes kann nur Berlin sein. Das gemietete Kunstwerk darf nur in Geschäfts- oder Gewerberäumen in Berlin genutzt werden, die Bürocharakter haben (Fabrikhallen, Produktions- oder Fertigungshallen u.ä. sind als Aufbewahrungsorte für die gemietete Kunst aus konservatorischen Gründen unzulässig.)

Der Mieter/in ist verpflichtet, entliehene Kunstwerke, Rahmen und sonstiges Zubehör mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Die Bildexponate dürfen nicht – auch nicht zeitweise – aus den Rahmen entfernt werden, in denen sie übergeben worden sind.  Eine Veränderung der Aufhängeösen ist nicht statthaft. Die gemieteten Werke dürfen nicht direkt über Heizkörpern und in der Nähe von Wasseranschlüssen angebracht oder aufgestellt werden.

Die Kunstgegenstände sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übernommen worden sind. Die Rückgabe kann in den Räumen des Kunstverleihs und nur während der jeweils angegebenen Öffnungszeiten erfolgen.

4. Haftung

Der Mieter/in haftet dem Vermieter auch ohne eigenes oder fremdes Verschulden für die Beschädigung, Verschlechterung, dem Verlust oder die Vernichtung der Kunstgegenstände und des Zubehörs (einschließlich Rahmen, Glas, Passepartouts, Sockel, sowie Schutzgläser oder Verpackungen) auf Schadenersatz. Bei Verlust oder Vernichtung des ausgeliehenen Kunstwerkes ist der im Mietvertrag angegebene und vom Mieter/in durch seine Unterschrift anerkannte Wert an den Kunstverleih zu erstatten.

Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Kunstwerke oder des Zubehörs hat der Mieter/in unverzüglich schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Beschädigung des Kunstwerks oder des Zubehörs (Rahmen, Glas etc.) ist es untersagt, eigene Reparaturen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Das beschädigte Exponat ist unverzüglich zurückzubringen. Bei Beschädigung werden die Kosten der Wiederherstellung des Zustandes (z. B. Restaurierung, Reparatur des Rahmens oder Ersetzen der Glasscheibe) dem Mieter/in in Rechnung gestellt.

Dem Mieter/in wird empfohlen, den Kunstgegenstand ausreichend zu versichern. Eine Versicherung des gemieteten Kunstobjektes ist ab einem Wert von 1500,00 Euro Pflicht. Auf Verlangen ist der Abschluss einer Versicherung nachzuweisen. Es kann die gebührenfreie Beratung für den Leihnehmer/in (Mieter/in) durch die Mitarbeiter des Kunstverleihs in Anspruch genommen werden.

5. Vertragsstrafe

Für Exponate, die erst nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Ausleihdauer zurückgegeben werden, ist eine Vertragsstrafe zu entrichten. Einer besonderen Aufforderung zur Rückgabe bedarf es nicht.

Die Vertragsstrafe für verspätet zurückgebrachte Kunstgegenstände beträgt pro Kunstwerk und pro angefallenen Verspätungsmonat 5,00 Euro

6. Gerichtsstand


Für etwaige, aus Vermietung der Kunstwerke resultierende Streitigkeiten ist das Amtsgericht Treptow-Köpenick bzw. das Landgericht Berlin örtlich zuständig.

Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Bedingungen – auch für den Einzelfall – bedürfen der Schriftform.



Berlin, April 2006